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Datenschutz & DSGVO im KI-Zeitalter: Rechtssicherer KI-Einsatz mit personenbezogenen Daten

Wie Unternehmen KI nutzen, ohne gegen DSGVO, EU AI Act und Datenschutzrecht zu verstoßen

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Übersicht

Die DSGVO stellt KI-Systeme vor besondere Herausforderungen: Zweckbindung vs. KI-Training, Transparenzpflichten vs. Black-Box-Algorithmen, Recht auf Erklärung vs. komplexe Modelle, Datenminimierung vs. datenintensives Machine Learning. Diese Spannungsfelder sind lösbar – aber nur, wenn man die rechtlichen Anforderungen präzise versteht. Das Training richtet sich an Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilungen und Compliance-Verantwortliche, die KI-Projekte datenschutzrechtlich bewerten und begleiten müssen. Tag 1 vermittelt die rechtlichen Grundlagen: DSGVO-Anforderungen an KI, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und automatisierte Entscheidungen. Tag 2 fokussiert auf Praxis: Datenschutz-Folgenabschätzung, internationale Datentransfers, Drittanbieter-Management und dein Compliance-Aktionsplan.

Kommende Termine

25.11.2026 – 26.11.2026
08.12.2026 – 09.12.2026

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TAG 1 DSGVO-Grundlagen für KI und Rechtsgrundlagen

DSGVO und KI – Systematik und Grundprinzipien

  • Wann ist die DSGVO anwendbar? Personenbezogene Daten in KI-Systemen erkennen und einordnen
  • Datenminimierung und KI: Wie du den Konflikt zwischen Datenhunger und Datensparsamkeit löst
  • Zweckbindung im KI-Kontext: Was gilt, wenn Daten für KI-Training genutzt werden sollen
  • Speicherbegrenzung und KI-Modelle: Wann Modelle als personenbezogen gelten können
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) für KI: Was Privacy by Design und Default bedeuten

Rechtsgrundlagen für KI-Einsatz und KI-Training

  • Einwilligung für KI: Wann sie reicht – und wann sie zu kurz greift
  • Berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage: Interessenabwägung für KI-Anwendungen präzise durchführen
  • Vertragserfüllung und KI: Wann der Einsatz von KI durch Verträge legitimiert ist
  • Besondere Datenkategorien im KI-Kontext: Gesundheits-, Biometrie- und ethnische Daten in KI-Systemen
  • KI-Training auf Basis öffentlicher Daten: Was datenschutzrechtlich gilt

Automatisierte Entscheidungen und Betroffenenrechte

  • Art. 22 DSGVO: Wann automatisierte Einzelentscheidungen verboten sind – und wann nicht
  • Recht auf Erklärung: Was Betroffene bei algorithmengestützten Entscheidungen verlangen können
  • Auskunft, Löschung und Berichtigung bei KI-Systemen: Was das in der Praxis bedeutet
  • Widerspruchsrecht bei KI: Wie du mit Widerspruch gegen KI-Entscheidungen umgehst
  • Fallbeispiele: Wie Datenschutzbehörden Art. 22 in der Praxis auslegen und sanktionieren

TAG 2 Datenschutz-Folgenabschätzung, Drittanbieter und Compliance-Plan

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für KI-Systeme

  • Wann ist eine DSFA für KI-Systeme verpflichtend? Schwellenwerte und Prüfschema
  • DSFA-Methodik: Wie du eine vollständige und praxistaugliche Folgenabschätzung durchführst
  • Risikobewertung für KI: Welche Risiken für Betroffene bei KI-Systemen typischerweise entstehen
  • Abmilderungsmaßnahmen: Wie du identifizierte Risiken durch technische und organisatorische Maßnahmen reduzierst
  • DSFA-Dokumentation: Was dokumentiert werden muss – und wie du bei Prüfungen standhaltst

Drittanbieter, internationale Transfers und Compliance-Plan

  • Auftragsverarbeitung bei KI-Diensten: Was in AVVs mit KI-Anbietern geregelt sein muss
  • US-amerikanische KI-Dienste: Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln und Restrisiken
  • Due Diligence für KI-Anbieter: Wie du Datenschutz-Compliance bei externen KI-Diensten prüfst
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit bei KI: Wann und wie Joint Controllership-Vereinbarungen notwendig sind
  • Dein DSGVO-Compliance-Aktionsplan für KI: Priorisierte Maßnahmen für dein Unternehmen
  • Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinator:innen, die KI-Projekte datenschutzrechtlich begleiten, DSFAs durchführen und sicherstellen müssen, dass der KI-Einsatz in ihrem Unternehmen DSGVO-konform ist.
  • Rechtsabteilungen und Legal Counsel, die KI-Verträge prüfen, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gestalten und Mandanten oder interne Stakeholder zu datenschutzrechtlichen KI-Fragen beraten.
  • IT- und Produktverantwortliche, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen und Privacy by Design umsetzen müssen – mit einem klaren Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
  • Compliance- und Risikomanager:innen, die den Überblick über den KI-Einsatz im Unternehmen behalten und sicherstellen müssen, dass Bußgeldrisiken durch DSGVO-widrigen KI-Einsatz minimiert werden.

Dein Nutzen

Präzises Rechtsverständnis für die Praxis

Du verstehst nach dem Training, welche DSGVO-Anforderungen konkret für welche KI-Anwendungen gelten – ohne Vereinfachungen, die in der Praxis nicht weiterhelfen. Du kannst KI-Projekte rechtlich bewerten, Anforderungen formulieren und mit Entwicklern und Anbietern auf Augenhöhe kommunizieren.

Praxistaugliche DSFA-Kompetenz

Du lernst, Datenschutz-Folgenabschätzungen für KI-Systeme methodisch korrekt und dokumentierbar durchzuführen. Diese Kompetenz ist eine Kernaufgabe des modernen Datenschutzbeauftragten – und wird mit wachsendem KI-Einsatz in Unternehmen wichtiger.

Rechtssicheres Drittanbieter-Management

Du weißt, was in AVVs mit KI-Anbietern stehen muss, wie du US-amerikanische Dienste rechtssicher einsetzt und welche Due-Diligence-Anforderungen für KI-Dienstleister gelten. Das gibt dir und deinem Unternehmen Sicherheit bei der täglichen Entscheidung über den Einsatz externer KI-Tools.

Häufige Fragen zum Seminar

Ja – unter bestimmten Umständen. Wenn ein KI-Modell personenbezogene Daten reproduzieren oder auf solche zurückschließen kann, gelten DSGVO-Anforderungen. Das Training zeigt, wann das der Fall ist und welche Maßnahmen – Anonymisierung, Differential Privacy, Löschangaben – das Risiko mindern.
Das ist eine der praktisch wichtigsten Abgrenzungsfragen bei KI-Tools. Wenn der KI-Anbieter Daten nur zur Erfüllung eures Auftrags verarbeitet, ist er Auftragsverarbeiter. Wenn er eigene Zwecke verfolgt – zum Beispiel Modelltraining – ist er möglicherweise gemeinsam Verantwortlicher. Das Training gibt dir klare Abgrenzungskriterien.
Eine DSFA muss wiederholt werden, wenn sich Verarbeitungssysteme oder -zwecke wesentlich ändern. Bei KI-Systemen ist das besonders relevant, wenn das Modell aktualisiert wird, neue Datenkategorien hinzukommen oder sich der Einsatzkontext ändert. Das Training zeigt, wie du Review-Prozesse effizient integrierst.
Eine DSFA muss wiederholt werden, wenn sich Verarbeitungssysteme oder -zwecke wesentlich ändern. Bei KI-Systemen ist das besonders relevant, wenn das Modell aktualisiert wird, neue Datenkategorien hinzukommen oder sich der Einsatzkontext ändert. Das Training zeigt, wie du Review-Prozesse effizient integrierst.
Datenschutzbehörden sind zunehmend aktiv bei KI: Die CNIL in Frankreich, das ICO in Großbritannien und das BfDI in Deutschland haben bereits KI-spezifische Verfahren eingeleitet. Bußgelder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Das Training zeigt, welche Risikobereiche Behörden besonders im Fokus haben.
Ja. Das Inhouse-Format ermöglicht es, direkt mit euren KI-Systemen und euren spezifischen Compliance-Herausforderungen zu arbeiten. Wir führen gemeinsam eine DSFA für einen eurer KI-Use-Cases durch und entwickeln einen unternehmensspezifischen Compliance-Aktionsplan.

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